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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN:  
 
 
1. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Elektro Burri Partner AG (Elektro Burri) und ihren Kunden. Sie bilden integrierenden Bestandteil eines jeden zwischen 
Elektro Burri und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages.
 
2. Zahlungsbedingungen
Besondere Abmachungen vorbehalten, ist die Rechnung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Elektro Burri kann dem Arbeitsfortschritt entsprechende Teilzahlungen verlangen.
 
3. Gültigkeit der Offerte
Die Offerte bleibt während 2 Monaten ab Ausstelldatum verbindlich. Die vertraglich vereinbarten Preise bleiben während 12 Monaten ab Unterzeichnung des Vertrages verbindlich. Nach Ablauf von 12 Monaten werden diese zu den neuen Ansätzen verrechnet.
 
4. Besondere Abmachungen
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
Mit dem Auftrag erteilt der Besteller der Elektro Burri das Recht, für Forderungen aus Lieferungen und Arbeiten den Eigentumsvorbehalt bzw. das Bauhandwerkerpfandrecht auf Ihre Kosten anzumelden. Das Eigentumsrecht an Plänen und Berechnungen verbleibt bei der Elektro Burri.
 
5. Garantie
Für Installationsarbeiten wird eine Garantie von 2 Jahren ab Inbetriebnahme gewährt. Mängel die innerhalb dieser Frist auftreten und nachweisbar auf nicht einwandfreies Material oder fehlerhafte Ausführung zurückzuführen sind, werden von der Elektro Burri behoben. Für indirekte Schäden wird nicht gehaftet (zB. Blitzschäden). Für Geräte und Apparate gilt die Garantie der Hersteller bzw. Lieferfirma.
 
6. Fristen
Liefer- und Montagetermine werden zwischen Elektro Burri und dem Besteller im Einzelfall vereinbart.
 
7. Montage
Der Besteller hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Montage ungehindert erfolgen kann. Andernfalls gehen durch die Verzögerung erwachsenen Mehrkosten und Umtriebe zu seinen Lasten.
 
8. Haftung bei Bohrungen und Durchbrüchen
Die Elektro Burri lehnt jede Haftung ab für Beschädigungen an bestehenden verdeckten Leitungen, von denen sie auf Grund der vorhandenen Informationen keine Kenntnis hatte, oder keine Kenntnis haben konnte. Ebenso lehnt die Elektro Burri jede Haftung für Asbestsanierungen und andere Massnahmen ab, die in Folge der Arbeiten des Unternehmens notwendig wurde, wenn Sie auf Grund des Informationstandes vom Vorhanden sein solcher Materialien keine Kenntnis hatte oder keine Kenntnis haben konnte. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Schäden, die auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurück zu führen sind.
 
9. Beanstandungen
Beanstandungen von Dienstleistungen und Lieferungen werden nur innerhalb von 20 Tagen akzeptiert, gerechnet ab Inbetriebnahme bzw. Lieferdatum. Rücknahme von einzelnen Geräten oder Anlageteilen sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung möglich.
 
10. Gerichtsstand
Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstandenen Streitigkeiten ist schweizerisches Recht
anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Sursee.
 
 
Stand Januar 2010